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Teilnahmebedingungen für das GLM Research-Partnerprogramm

1. Teilnahme am Partnerprogramm

1.1. Ein Anspruch auf die Teilnahme am Partnerprogramm besteht nicht. Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt eine Bewerbung über die Plattform sowie die Annahme als Partner durch GLM Research voraus.

1.2. Bei der Entscheidung über eine Annahme als Partner achtet GLM Research insbesondere auf folgende Aspekte (nicht abschließend), die ggf. im Rahmen des Bewerbungsprozesses abgefragt werden:

Unternehmer iSv § 14 BGB (d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) können am Partnerprogramm teilnehmen.

Personen in ihrer Eigenschaft als Verbraucher iSv § 13 BGB sind von der Teilnahme am Partnerprogramm grundsätzlich ausgeschlossen.

Zur Klarstellung: Die Annahme als Partner verbleibt ungeachtet des Vorliegens eines oder mehrerer der vorgenannten Aspekte im freien Ermessen von GLM Research.

1.3. Die Annahme als Partner wird dem Partner durch GLM Research (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Mitteilung kann auch (konkludent) durch die Gewährung eines Zugangs zu der Plattform erfolgen.

2. Partnerprogramm

2.1. Die Vermarktung der angebotenen Dienstleistungen erfolgt anhand des Modells "Pay-per-Sale", das jeweils einen Vermarktungserfolg beschreibt (“Vermarktungserfolg”):

2.1.1. Pay-per-Sale
Weiterleitung eines Besuchers der Medien des Partners auf die Website von GLM Research infolge eines Klicks des Besuchers auf ein von GLM Research zur Verfügung gestelltes Werbemittel in der entsprechenden Werbefläche des Partners und infolge der Weiterleitung es zu einem Kauf eines angebotenen Produktes oder Dienstleistung kommt. Ein Vermarktungserfolg im Pay-per-Sale-Modell tritt dabei nur ein, wenn der Kunde bezahlt hat und das Widerrufsrecht nicht ausübt.

2.1.2. Weiterleitung auf eine Applikation oder App-Store-Präsenz
Die Weiterleitung kann im unter Ziffer 3.1.1. genannten Modell auch auf eine Applikation oder eine App-Store-Präsenz von GLM Research erfolgen, wenn GLM Research dies vorher mit dem Partner schriftlich (E-Mail ausreichend) vereinbart hat (insbesondere technische Verfügbarkeit vorausgesetzt).

2.2. GLM Research und der Partner werden die Höhe der Provision für das jeweilige Modell sowie dessen Einsatz und ggf. weitere Modalitäten (insbesondere eine mögliche Kombination aus den unterschiedlichen Sparten von GLM) gesondert in Textform (E-Mail ausreichend) vereinbaren.

2.3. Die technologische Auswertung der Werbemittel (zur Ermittlung der Vermarktungserfolge) erfolgt unter Zuhilfenahme marktüblicher Technologien zur Auswertung von Tracking-Codes.

2.4. Die unter Ziff. 2.1. beschriebenen Vermarktungserfolge werden ausschließlich demjenigen Partner zugeschrieben, der laut Tracking-Code für die letzte Weiterleitung des Besuchers auf die Website von GLM Research vor dem Vermarktungserfolg verantwortlich ist.

2.5. Ein Vermarktungserfolg wird dem Partner von GLM Research nach folgender Maßgabe vergütet und abgerechnet:

2.5.1. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren. Das heißt: Anstelle einer Rechnungsstellung durch den Partner wird von GLM Research eine Gutschrift erstellt.

2.5.2. Der Anspruch des Partners gegenüber GLM Research auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird fällig unter folgenden Voraussetzungen:

2.5.2.1. Es ist zu einem Vermarktungserfolg gekommen, der von GLM Research schriftlich (per E-Mail ausreichend) oder innerhalb der Plattform bestätigt wurde.

2.5.2.2. Es liegt kein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor.

2.5.2.3. Der Vermarktungserfolg wurde von GLM Research nicht nachträglich storniert oder seitens des Kunden widerrufen.

2.5.3. Es gilt der Provisionsbetrag pro Vermarktungserfolg, der im Profil des Partners angezeigt wird. GLM Research behält sich vor, die Höhe des Provisionsbetrag anzupassen. Über eine geplante Anpassung wird GLM Research den Partner in Textform (E-Mail ausreichend) mit einer Frist von einer (1) Woche vor dem Wirksamwerden dieser Anpassung informieren. Zur Klarstellung: Bereits verbuchte Provisionsbeträge sind von einer Anpassung nicht betroffen.

2.5.4. Die Auszahlung erfolgt auf das vom Partner gegenüber GLM Research angegebene Bankkonto des Partners.

2.5.5. An die Partner werden Provisionen ab Überschreiten der Auszahlungsgrenze von EUR 100,00 ausgezahlt. Erzielt der Partner in einem Monat Einnahmen, die unter EUR 100,00 liegen, werden diese in den Folgemonat/die Folgemonate übertragen und so lange summiert, bis die Auszahlungsgrenze überschritten ist. Bei Ausscheiden des Partners aus dem Partnerprogramm (also insbesondere bei Kündigung) verliert der Partner auch jedwedes Recht auf Auszahlung entstandener Provisionen.

3. Pflichten und Haftung des Partners

3.1. Der Partner versichert, dass er zur Nutzung der angegebenen Medien und der entsprechenden Werbeflächen für den dem Partnerprogramm zugrunde liegenden Zweck uneingeschränkt berechtigt ist.

3.2. Der Partner versichert außerdem, dass alle gesetzlichen (insbesondere gewerberechtlichen und aufsichtsrechtlichen) und tatsächlichen (insbesondere technischen) Voraussetzungen für seine Teilnahme am Partnerprogramm sowie die Erfüllung der ihn treffenden Pflichten vorliegen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist GLM Research oder der GLM Management GmbH auf Verlangen gesondert nachzuweisen. Der Partner ist für die korrekte und funktionstüchtige Einbindung zur Teilnahme am Partnerprogramm (insbesondere zur Plattform) verantwortlich.

3.3. Der Partner gewährleistet, dass von ihm angemeldete Werbeflächen sowie das jeweils eingesetzte Medium und alle sonstigen Inhalte, die (potentiellen) Kunden zugänglich gemacht werden, nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte, verletzen, die gewaltverherrlichender, pornografischer, staatsgefährdender oder jugendgefdährender Art sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, sowie sämtliche Eingaben, die Viren, Trojaner oder andere ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, zu löschen, heimlich abzufangen oder auf sonstige Weise den Betrieb des Partnerprogramms stören. Soweit GLM Research und/oder die GLM Management GmbH wegen derartiger Inhalte Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, stellt der verursachende Partner, GLM Research und/oder GLM Management GmbH von diesen Ansprüchen (inklusive der nach Gesetz anfallenden Kosten für Rechtsberatung und Prozessführung) frei.

3.4. Bei der Verwendung von Inhalten sämtlicher Art (z.B. Logos, Banner, Textlinks, etc.), die dem Partner von GLM Research oder der GLM Management GmbH zur Teilnahme am Partnerprogramm (jeweils in Form eines Tracking-Code) zur Verfügung gestellt werden (“Werbemittel”), muss der Partner folgendes beachten:

3.4.1. Werbemittel dürfen ausschließlich auf Websites oder sonstigen Werbeflächen eingesetzt werden, die von GLM Research freigegeben sind.

3.4.2. Dem Partner ist es nicht gestattet, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel auf irgendeine Weise zu verändern oder sonstwie für andere Zwecke als den seiner Teilnahme am Partnerprogramm zu verwenden.

3.4.3. Insbesondere beim Versand von E-Mails (z.B. Newslettern) mit Werbung für GLM Research aber auch generell im Zusammenhang mit der Verwendung von Werbemitteln oder öffentlichen Bezugnahmen auf GLM Research oder seine Produkte stellt der Partner sicher, dass dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere hinsichtlich der Maßgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und Datenschutz) oder regulatorischen Vorgaben und Leitlinien (z. B. Veröffentlichungen der ESMA oder sonstiger relevanter Aufsichtsbehörden) sowie der aktuellen Rechtsprechung, erfolgt.

3.5. Der Versuch, das Partnerprogramm (sowie insbesondere zugrunde liegende Systemen, Technologien, Codes und/oder Abrechnungsmechanismen) auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, zu verfälschen und/oder sonstwie zu ändern (z.B. durch automatisch erzeugte, sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Klicks), ist verboten, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Partners und berechtigt GLM GmbH zur sofortigen Kündigung (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) der Teilnahme am Partnerprogramm. Ansprüche des Partners auf Auszahlung von Guthaben und oder andere Provisionsansprüche, deren Entstehung jeweils mit dem zur Kündigung berechtigenden Verhalten in Zusammenhang stehen, verfallen. Als Manipulation wird jeder Versuch angesehen, die Systeme und das Abrechnungsprinzip der Partnerprogramms durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners, durch entsprechende Manipulationsversuche insbesondere die Statistiken und damit die an ihn auszuzahlenden Beträge zu beeinflussen wird für jeden festgestellten Versuch außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 zzgl. USt. fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Partner am Programm unter einem anderen Namen und/oder (anderen) Identität teilnimmt.

3.6. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm hinterlegten Kontakt- und Kontodaten stets aktuell sind. Sollte der Partner Nachteile aufgrund mangelhafter oder veralteter Kontakt- und Kontodaten erleiden, fällt dies in seine alleinige Verantwortung und etwaige Schäden werden nicht ersetzt.

3.7. Der Partner stellt sicher, dass er auf den von Ihm angegebenen Kommunikationsmitteln (sowie der angegebenen Adresse) zu den üblichen Geschäftszeiten erreicht werden kann und dass E-Mails sowie die Post in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.

3.8. Im Übrigen haftet der Partner nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Nutzung der Plattform

4.1. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen, stellt GLM Research den Zugang zu der Plattform zur Verfügung. GLM Research ist berechtigt, beliebige (technische) Aspekte, Darstellungen und Funktionalitäten dieser Plattform nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern und/oder komplett einzustellen.

4.2. Nachdem GLM Research dem Partner Zugang zu der Plattform gewährt hat, muss dieser einen Nutzer-Account anlegen. Der Partner stellt sicher, dass der Zugang zu der Plattform sowie der entsprechende Nutzer-Account nur von dem Partner für die Zwecke der Teilnahme am Partnerprogramm genutzt werden. Wenn der Partner den Verdacht hat, dass ein Dritter unbefugten Zugriff auf seinen Zugang zu der Plattform oder den Nutzer-Account erlangt hat, ist der Partner verpflichtet, GLM Research unverzüglich darüber schriftlich (E-Mail ausreichend) zu benachrichtigen.

4.3. GLM Research kann den Zugang des Partners zu der Plattform zur Abwendung von Schäden oder einer drohenden Gefahr für die Plattform und/oder GLM Research und GLM Management GmbH vorübergehend oder ganz einschränken, wenn der Zugang und/oder der Nutzer-Account des Partners missbräuchlich oder unbefugt (z.B. durch Dritte) genutzt wird. Dies gilt z.B. in den Fällen der Ziff. 4.2., letzter Satz.

4.4. GLM Research übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Funktionalität oder Qualität der Plattform oder den Zugang zu der Plattform. Außerdem übernimmt GLM Research keine Gewähr für eine fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Plattform oder des Zugangs zu der Plattform.

5. Haftung von GLM Research

5.1. Soweit sich aus diesen Teilnahmebedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet GLM Research bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.2. Auf Schadensersatz haftet GLM Research – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GLM Research, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

5.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

5.2.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von GLM Research jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

5.3. Die sich aus Ziff. 5.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu Gunsten des Partners), deren Verschulden GLM Research nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch GLM Research und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

6. Datenschutz

6.1. Der Partner ist verpflichtet und gewährleistet, die geltenden Gesetze, Bestimmungen und Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutzrecht (insbesondere EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz) jederzeit zu beachten und zu befolgen sowie die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Der Partner ist darüber hinaus verpflichtet, etwaige Verstöße unverzüglich und schriftlich an GLM Research zu melden.

6.2. Der Partner sichert zu, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unternommen zu haben und regelmäßig durchzuführen, um die persönlichen Daten, die er ggf. von Besuchern, die über seine Werbeflächen auf eine Website oder ggf. eine Applikation oder eine App-Store-Präsenz von Scalable Capital gelangen, angemessen zu schützen.

7. Dauer der Teilnahme

7.1. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist nicht befristet und kann von jeder Partei jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer (1) Woche schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt werden.

7.2. Im Übrigen kann jede Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

8. Kosten und Gebühren

8.1. Für die Teilnahme am Affiliate-Programm wird eine Aufnahmegebühr (einmalig) von 49.90 € verrechnet. Diese ist nach erfolgreicher Registrierung des Partners und Annahme durch GLM Research fällig.

8.2. Die jährliche Servicegebühr beträgt 12,00 € und wird zum 01. Juli oder 01. Dezember des Jahres in Rechnung gestellt.

8.3. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind die Kosten für Werbemitteln (Visitenkarten, physische Banner, Roll-up-Banner etc.) vom Partner zu tragen. Dem Partner ist es untersagt, ohne Rücksprache mit GLM Research die genannten Werbemittel selbst in Auftrag zu geben.

9. Sonstiges

9.1. Diese Teilnahmebedingungen begründen keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr, sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter, Kommissionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die eine bzw. andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu vertreten.

9.2. Der Partner darf ihm zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen (Informationen in jedweder Form (z.B. mündlich, schriftlich, elektronisch), die als vertrauliche Informationen deutlich gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind, aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind (insbesondere Geschäftsstrategien und/oder -pläne) und/oder von vertraulichen Informationen, welche GLM Research oder GLM Management GmbH zur Verfügung gestellt hat) von GLM Management GmbH und GLM Research weder während der Teilnahme am Partnerprogramm noch nach dem Ende seiner Teilnahme am Partnerprogramm Dritten mitteilen oder zugänglich machen. Er wird dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch seine Mitarbeiter eingehalten wird. Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen, gleich ob schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Form, die GLM Management GmbH oder GLM Research dem Partner anvertraut hat, wird der Partner unverzüglich nach der Nutzung für den Zweck der Teilnahme am Partnerprogramm, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach dem Ende seiner Teilnahme am Partnerprogramm, zurückgeben oder auf Verlangen von GLM Research oder GLM Management GmbH vernichten.

9.3. GLM Research kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden dem Partner unter Einhaltung einer Frist von zwei (1) Woche vor Wirksamwerden der Änderung angekündigt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn GLM Research der Widerspruch des Partners nicht innerhalb von einer (1) Woche ab Zugang der Änderungen beim Partner zugeht. GLM Research wird den Partner auf diese Rechtsfolge in der entsprechenden Ankündigung der Änderungen hinweisen. Bereits entstandene Rechtsansprüche bleiben von einer Änderung unberührt.

9.4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen lässt die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Teilnahmebedingungen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken der Teilnahmebedingungen.

9.5. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

9.6. Soweit Übersetzungen dieser Teilnahmebedingungen in einer anderen Sprache angefertigt werden, handelt es sich dabei ausschließlich um unverbindliche Übersetzungen. Zur Klarstellung: Allein diese Teilnahmebedingungen (in deutscher Sprache) sind maßgeblich.